Sehr geehrte Kunden,
seit dem 25.5.2018 greift die neue europäische Datenschutzgrundverordnung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
In der Datenschutz-Grundverordnung wird die Auftragsdatenverarbeitung europaweit einheitlich geregelt. Obwohl sich die neuen Regelungen inhaltlich an dem bekannten § 11 BDSG orientieren und diesen im Prinzip auf ein europäisches Level heben, sind einige Unterschiede zu beachten.
Aus diesem Grund ist es notwendig, das Auftraggeber und Auftragnehmer im Falle der Auftragsdatenverarbeitung durch den Auftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) abzuschließen bzw. bestehende Vereinbarungen zu erneuern.
Unten finden Sie die an die neue Rechtslage angepasste und bereits in Teilen vorausgefüllte Dilger Call & Service (DCS) AV-Vereinbarung für Auftraggeber, die zum Tragen kommt, wenn DCS für Ihr Unternehmen als Auftragsdatenverarbeiter tätig wird.
Bitte ergänzen Sie die noch fehlenden Felder und lassen Sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben wieder zukommen - entweder per Post oder per Fax oder per Mail an info(at)dilger-service.de
Vielen Dank!
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